Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Der medizinische Fortschritt ist rasant. Auf der einen Seite bietet das für viele Patienten Hoffnung und eine Chance auf Heilung. Auf der anderen Seite haben viele aber auch Angst vor einer Leidensverlängerung durch die Apparatemedizin. Durch eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann man das gewünschte medizinische Vorgehen individuell festlegen. Tritt eine konkret beschriebene Krankheitssituation später ein, ist der in der Verfügung formulierte Wille des Patienten für die Ärzte bindend.
Eine Webseite, auf der Sie sich weiter informieren können und Formulierungshilfen erhalten, ist die des Bundesjustizministeriums, Stichwort "Vorsorge und Betreuungsrecht".